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Vorgaben für Trauerfeiern
Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch Folgen für Beerdigungen und Trauerfeiern. Die Landeshauptstadt hat auf allen 42 Friedhöfen die Feierhallen geschlossen. Verstorbene werden weiterhin bestattet. Eine kleine Trauergemeinde mit maximal zehn Personen kann sich während der Bestattung am Grab oder der Urnenwand zusammenfinden.
Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Mittwoch, 18. März: "Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weitreichend. Es ist weiter möglich, Verstorbenen das letzte Geleit zu geben und sich von ihnen zu verabschieden. Leider sind auch bei diesen Gelegenheiten Kontakte zu minimieren. Trauernde sollten derzeit, wenn möglich, Distanz zueinander wahren."
Auch bei der abschließenden Trauerfeier gelten die allgemeinen Vorgaben des Infektionsschutzes gegen das Coronavirus: Es sollten möglichst wenige Personen - nicht mehr als zehn - zusammenkommen, die die Hygieneregeln wie Abstand, Nieß- und Handhygiene beachten.
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