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Verwaltungsgericht bestätigt Sperrstunde
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Landeshauptstadt Recht und bestätigt die pandemiebedingte Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr. Gastronomen gingen zuvor gegen die entsprechende städtische Allgemeinverfügung beim Verwaltungsgericht vor. Wie die Stadt mitteilt, hat das Gericht am Freitag, 30. Oktober, die städtische Sperrstundenregelung bestätigt.
Einige Gastronomen haben hiergegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Damit müssen sämtliche Gaststätten ab 23 Uhr zumachen. Lediglich Speisen und alkoholfreie Getränke zur Abholung dürfen ab diesem Zeitpunkt verkauft werden. Diese Regelung gilt vorerst - unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen - bis zum Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes, die die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse ab Montag, 2. November, umsetzen soll. Danach muss unter anderem die Gastronomie für mehrere Wochen komplett schließen.
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