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Unzulässige Werbung
"Finde ich unmöglich! Halb Degerloch ist damit verschmiert", schrieb der Degerlocher Bernd Kussmaul in seiner Leser-Meinung vom 1. Dezember. "Wie sieht das aus, wenn das alle machen", sagte Feuerwehr-Kommandant Frank Althoff. Hintergrund dieser Aussagen war die Gehweg-Kreide-Werbung in der Epplestraße, mit der Alnatura kürzlich auf die Neueröffnung seiner Filiale in der Epplestraße am 26. November hinwies.
"Die Kommunikation auf dem Pflaster ist von Alnatura, das ist richtig. Es handelt sich um abwaschbare Sprühkreide auf natürlicher Rohstoffbasis, die sich mit Schnee und Regen innerhalb von zwei bis drei Tagen von selbst aus dem Pflaster wäscht. Das heißt, diese Kommunikation hat tatsächlich nur in den Wiedereröffnungstagen auf Alnatura hingewiesen", sagt Constanze Klengel von der Alnatura-Presseabteilung.
Auf die Frage, ob diese Werbung genehmigt war, sagt die Pressesprecherin: "Es gab für diese unkonventionelle Art der Hinweise auf unseren Markt keine wirkliche Genehmigung. Aber es war auch nur als eine zeitlich ganz eng begrenzte Aktion geplant, die sich quasi nach zwei Tagen von selbst wieder ausradiert hat. Zusätzlich hat in Degerloch aber auch noch die von uns beauftragte Reinigungsfirma die Schrift abgewaschen."
Laut Tiefbauamt der Stadt Stuttgart ist diese Art der Werbung nicht zulässig und muss vom Verursacher umgehend entfernt werden. Der Gehweg ist öffentliche Fläche, auf dem niemand Markierungen oder Symbole irgendeiner Art anbringen darf. Wäre das Tiefbauamt im Vorfeld dazu befragt worden, hätte es den Antrag abgelehnt. Die Aktion war neu und auffällig, deshalb ist sie auch schnell ins Gespräch gekommen. Mit kleinem, unkonventionellem Einsatz große Wirkung erzielen - in der Werbebranche nennt man das Guerilla-Marketing.
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