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Unterschiedliche Statements der Ämter
Die Livemusik im Zelt des Imbiss am Fernsehturm hat vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie viel Zuspruch und viele Freunde gefunden. Aus Gründen der Sicherheit forderte allerdings das Baurechtsamt den endgültigen Abbau des Zeltes zum Jahresende 2020. Ferner wurde ein Verbot für zukünftige Livemusik-Veranstaltungen ausgesprochen, obwohl das Amt für öffentliche Ordnung eine Sondergenehmigung für zehn Events pro Jahr in Aussicht stellte.
Das Baurechtsamt hat kürzlich zu dem Anliegen
folgende rechtliche Erläuterung abgegeben:
"Leider ändert es in der Sache nichts daran, dass wir eine Legalisierung der geplanten Gastronomieerweiterung an dem Standort aus planungsrechtlichen Gründen für nicht möglich halten.
Bisher genehmigt ist lediglich ein Imbiss mit Verzehrflächen im unmittelbaren Außenbereich, wobei der Imbiss in einen ehemaligen Kiosk eingebaut wurde. Das, was die Betreiber vorhaben, ist eine Erweiterung (baulich und nutzungstechnisch) hin zu einer Gaststätte mit besonderen Betriebseigentümlichkeiten. Da es für die Waldau keinen Bebauungsplan gibt und der Flächennutzungsplan an der Stelle nur Sport zulässt, kann eine solche Erweiterung nicht genehmigt werden.
Nachdem das Baurechtsamt definitiv die Erweiterung aus den oben genannten Gründen nicht genehmigen kann, hat dies leider die weitere Konsequenz, dass auch Musikdarbietungen nicht mehr möglich sein können, da nach Polizeirecht und städtischem Ortsrecht Musikdarbietungen in Gaststätten nur in geschlossenen Räumen stattfinden können. Die Rechtslage gilt für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart."
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