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Stadt verhängt Vuvuzela-Verbot
Gazi-Stadion |
Gazi-Stadionnd der Fußball-WM 2010 in Sü,dafrika haben sich viele Fußballfans auch in Deutschland an den sogenannten Vuvuzelas („Krach machen“) erfreut. Oder auch nicht. Da mit den Blasinstrumenten nämlich in einem Abstand von einem Meter Schalldruckpegel von 120 dB(A) und direkt am Schalltrichter sogar bis zu 131 dB(A) erreicht werden können, sind bei deren Gebrauch Verletzungen von Personen nicht auszuschließen. Vor dem Saisonstart des Fußball-Regionalligisten Stuttgarter Kickers mit seinem Heimspiel gegen den FC Memmingen an diesem Samstag (Gazi-Stadion, 14 Uhr) hat das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart deshalb nachfolgendes Mitnahme-Verbot von Vuvuzelas erlassen: „Gemäß § 4 Nr. 2 der Polizeiverordnung zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen in den Sportstätten Mercedes-Benz Arena und Gazi-Stadion auf der Waldau sowie gemäß § 4 Nr. 1 der Stadionordnung ist es untersagt, Gegenstände mitzufü,hren, die ihrer Art nach zu Verletzungen von Personen geeignet sind. Der Ordnungsdienst ist daher anzuweisen, sämtliche Vuvuzelas sicherzustellen und während der Sportveranstaltung zu verwahren. Nach Ende der Veranstaltung hat eine Aushändigung zu erfolgen. Sollte sich im Laufe der Saison die Mitnahme von Vuvuzelas als Massenproblem herausstellen, wird durch das Ordnungsamt eine Allgemeinverfü,gung zur zusätzlichen Regelung erlassen“. Die Stuttgarter Kickers bitten Ihre Fans, sich bei den Heimspielen im Gazi-Stadion an das von der Stadt Stuttgart verhängte Mitnahmeverbot fü,r Vuvuzelas zu halten.