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Staatsanwaltschaft erhebt Mordklage
Die Fortsetzung der Verhandlung im Tötungsdelikt vom Pragfriedhof vom 9. September vergangenen Jahres fand in einem kleineren Gerichtssaal statt, aber der war voll besetzt bei den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Lena W., die in Degerloch in der Michaelstraße eine Wohnung gemietet hatte, stand kurz vor einer Ausbildung zur Erzieherin, bevor sie auf dem Pragfriedhof tot aufgefunden wurde. Angeklagt ist Stephane V., der am selben Abend mit Lena W. unterwegs war, und dem vorgeworfen wird, die junge Frau mit einem Tonkrug erschlagen zu haben.
Aufgrund genügender Beweise und Heimtücke im Tathergang plädierte die Staatsanwaltschaft anstatt auf Totschlag auf Mord mit einer lebenslangen Haftstrafe. Dem konnte die Verteidigung nicht folgen und verwies darauf, dass die Beweisaufnahme nicht eindeutig erfolgte und viele Fragen ungeklärt seien. Ferner wären vom Angeklagten keine Fingerabdrücke auf dem Tatgegenstand gefunden worden. Außerdem würden fehlende Beweisaufnahmen zu verschiedenen Handy-Kontakten sowie die zeitliche Abfolge der Tötung und des Heimweges des Angeklagten keine Verurteilung zulassen. Deshalb wurde Freispruch gefordert.
Stephane V. machte am Schluss der Plädoyers erstmals eine Aussage. "Lena war ein liebes Mädchen. Ich bin kein gewaltsamer Mensch, wir hatten keinen Streit und ich habe sie nicht getötet. Es tut mir leid, dass ich sie auf dem Pragfriedhof allein gelassen habe", sagte der Angeklagte. Dass er nicht gewaltsam ist, brachte das gesamte Verfahren ebenso zum Ausdruck, wie ein fehlendes Motiv und verschiedene Versäumnisse in der Beweisaufnahme. Am Mittwoch wird am Landgericht Stuttgart das Urteil verkündet.
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