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Speisen nur noch gegen Abholung
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hatte am Freitag, 20. März, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. So werden nach einem Beschluss der Landesregierung ab Samstag, 21. März, alle Gastronomiebetriebe im Land geschlossen.
Die Abholung und Lieferung von Speisen ist weiterhin zulässig. Zudem sind nur noch Ansammlungen von bis zu drei Personen auf öffentlichen Plätzen erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Eltern mit ihren Kindern. Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro oder auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können. Die Landespolizei werde auf die Einhaltung der Beschränkungen achten.
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