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So läuft's mit der Landtagswahl
Am Sonntag, 14. März, wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Bei der Wahl, die alle fünf Jahre stattfindet, haben die Wahlberechtigten eine Stimme, die zweimal gewertet wird. Erstens nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zur Ermittlung, welche Bewerberinnen und Bewerber einen Sitz erhalten, und zweitens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zum Berechnen der Gesamtsitzzahlen der Parteien.
Ein Direktmandat erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Mindestens 50 weitere Mandate werden dann noch als Zweitmandate an die Parteien nach dem Verhältniswahlgrundsatz vergeben. Stuttgart ist in vier Wahlkreise unterteilt.
Den Stimmzettel bekommt man am Wahlsonntag im Wahllokal. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann auf der städtischen Homepage unter den Stichworten "Informationen für Wählende", "Wahl im Wahllokal" und "Wahllokalfinder" erfahren, in welches der 260 Wahllokale er oder sie gehen muss.
Briefwahlunterlagen können portofrei unter www.stuttgart.de/briefwahl im Internet beantragt werden. Ebenso möglich ist ein schriftlicher Antrag, der am einfachsten durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt wird. Im äußeren Stadtgebiet werden Wahlscheine auch von den Bezirksämtern ausgegeben, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 11. März.
Weitere Infos: www.stuttgart.de/landtagswahl
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