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Nachrichten

23.03.2020

Schnelle Hilfe für Klein-Unternehmen

Corona-Aktuell |

Um Insolvenzen zu vermeiden, hat das Land Baden-Württemberg jetzt Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Liquidität aufrecht zu erhalten und die wirtschaftliche Existenz der kleineren Unternehmen zu sichern.

Wieviel Geld gibt es?
Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen einen fixen Betrag zwischen 9000 und 30 000 Euro als Soforthilfe bekommen. Der Betrag ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten und muss nicht wieder zurückbezahlt werden. Ziel sei es durch diese Unterstützung, die Liquidität der Betroffenen aufrecht zu erhalten und die wirtschaftliche Existenz der kleineren Unternehmen zu sichern.

Wie viel Geld können Unternehmen beantragen?
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses in Höhe von

  • 9000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige
  • 9000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen
  • 15 000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen
  • 30 000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen

Wann bekommen Unternehmen das Geld?
Gegenüber dem SWR sagte das Wirtschaftsministerium: Der Workflow sei unbürokratisch und komplett elektronisch. So sollen die Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet sein. Gerade am Anfang sollten sich die Antragssteller aber auf kleinere Verzögerungen einstellen, weil sehr viele Anträge erwartet werden.

Wo beantragen Unternehmen das Geld?
Ab kommenden Mittwoch können Anträge über die Kammern gestellt werden. Es gibt außerdem eine Corona-Hotline für Unternehmen beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 40 200 88 werden Fragen zu finanziellen Hilfen beantwortet.

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