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Rauchen verboten
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Spielplätze Neues Gesetz seit 31. Juli: Wer auf einem der zwölf Degerlocher Spielplätze raucht oder Alkohol trinkt oder mit Glasflaschen hantiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 35 bis 75 Euro belangt werden. Dies ist in der neuen Satzung für Grünflächen der Stadt Stuttgart festgelegt, die vom Gemeinderat beschlossen wurde. Neu ist auch, dass man zukünftig alle Grünflächen betreten darf, nicht nur jene, die bisher als Liegewiesen ausgewiesen waren.