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Neue Vorschriften für Stuttgart
Corona-Aktuell |
Die Landeshauptstadt Stuttgart passt ihre Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Sie orientiert sich dabei an der jetzt gültigen, verschärften Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
- Zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Öffentlichkeit
- Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen oder privaten Feiern
- An dem Verbot von Alkoholkonsum und -verkauf an bestimmten Plätzen zu bestimmten Zeiten
- Am Tragen von Masken bei Veranstaltungen
Das geht aus der neuerlichen Allgemeinverfügungen hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Montag, 19. Oktober, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten von Mittwoch, 21. Oktober, bis zunächst einschließlich Sonntag, 8. November. Die Vorgaben für einen späteren Schulbeginn ab der 8. Klasse sowie das Tragen von Masken von Grundschullehrerinnen und -lehrern bleiben unverändert, auch sie gehen über die Landesregelungen hinaus.
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