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Neue Überbrückungshilfe für Gewerbetreibende
Gewerbetreibende können aufatmen, sie werden in der Krise weiterhin vom Staat unterstützt. Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch (GHV) hat diesbezüglich seine Mitglieder bereits informiert. Am Freitag, den 10.7. startete die neue Überbrückungshilfe der Bundesregierung für betroffene Betriebe. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die maximale Förderung beträgt 150 000 Euro für drei Monate.
Die BW-Landesregierung ergänzt dieses Programm. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. "Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend angeraten", sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes Baden-Württemberg.
Die Beantragung ist ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Diese können sich ab Freitag, den 10. Juli über die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort auch ab dem 10. Juli die Anträge stellen.
Antragsplattform: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
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