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Neue Maßnahmen ab Mittwoch
Die Corona-Fallzahlen liegen in Stuttgart seit mehreren Tagen über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Aus diesem Grund zieht die Stadt nun die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehene "Notbremse". Damit sind Einschränkungen für Bereiche des öffentlichen Lebens verbunden. Das hat die Stadt am Sonntag, 28. März, bekannt gegeben.
Da die Maßnahmen "ortsüblich bekanntgemacht" werden müssen, gelten sie ab dem zweiten Werktag nach formaler Veröffentlichung: Die Notbremse greift folglich ab Mittwoch, den 31. März. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 liegen, können die Beschränkungen aufgehoben werden. Verschlechtern sich die Zahlen hingegen weiter, könnte es zu noch weitreichenderen Maßnahmen kommen, wie beispielsweise nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
Folgende Maßnahmen greifen ab Mittwoch, 31. März:
- Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt
- Die Nutzung von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt
- Dem Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten ist die Öffnung, auch nach vorheriger Terminvergabe untersagt, ausgenommen Lebensmittel- und Getränkegeschäften sowie Wochenmärkten
- Die Öffnung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt
Weitere Infos + aktuelle Fallzahlen: www.stuttgart.de/corona
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