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Neue Antragsformulare
Seit Donnerstag, den 9. April sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes fusioniert und eine weitere Antragstellung möglich. Deshalb verfügt das Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg ab sofort über neue Antragsformulare für die Soforthilfe. Alte Antragsformulare werden ab sofort nicht mehr anerkannt.
"Bitte nutzen Sie nur den offiziellen Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und laden Sie diesen nur auf der Seite bw-soforthilfe.de hoch. Das Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen", rät Eberhard Klink, Vorstand des Gewerbe- und Handelsvereins Degerloch (GHV), den örtlichen Firmen.
Selbstständige beantragen Ihre Soforthilfe über die Antragsstelle beim Land Baden-Württemberg HIER und laden den ausgefüllten Antrag als PDF-Bogen HIER auf dem Portal der Kammern hoch und reichen Ihren Antrag damit ein.
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