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Machbarkeitsstudie für zwei Gebäude
Es war schon bekannt, dass das Gebäude Hausnummer 18 aufgrund des baulichen Zustands nicht erhalten werden kann, jetzt hat die Stadt das offiziell bestätigt. Ein Sachverständigengutachten hat ergeben, dass das unter dem Putz vorhandene Fachwerk nahezu komplett verfault und zudem das Gebäude vom Hausschwamm befallen ist. Aus diesem Grund kann die Tragfähigkeit des Hauses nicht mehr gewährleistet werden. Das Gebäude Große Falterstraße 18 wurde deshalb bereits seit längerem entmietet und steht leer. Eine Sanierung ist nicht möglich.
Im Nachbargebäude Große Falterstraße 20 (Bild) befinden sich neben den leerstehenden Flächen des früheren Kinderhorts zwei Wohnungen und eine Außenstelle des Gesundheitsamts. Für das Areal Große Falterstraße 18 und 20 erarbeitet die SWSG derzeit eine Machbarkeitsstudie mit gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau und einer mindestens vier-gruppigen Kindertageseinrichtung. Beide Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie der SWSG wird geprüft, das Gebäude Große Falterstraße 20 zu erhalten. Sobald das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorliegt, werden die entsprechenden politischen Gremien beteiligt. Dies wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen.
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