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Lebenslange Haftstrafe

Die 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart ist der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat Stephane V. (30) im Tötungsfall Lena W. für schuldig erklärt und eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Die 21-jährige hatte sich eine Wohnung in Degerloch in der Michaelstraße gemietet und wollte einige Tage nach der Gewalttat eine Ausbildung als Erzieherin beginnen.
Der Vorsitzende Richter begründete in seinem einstündigen Plädoyer im voll besetzten Gerichtssaal das Urteil und führte noch mal alle Beweismittel und Indizien auf. "Schwache bis starke und teils sehr starke Indizien sprechen für seine Täterschaft, es gab keine Spuren, die auf einen anderen Täter hinweisen", stellte Wolfgang Hahn klar und attestierte Stephan V. zwar eine Persönlichkeitsstörung und Millieuschädigung, aber kein psychatrisches Krankheitsbild. Laut seinen Ausführungen hat er heimtückisch und mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt. Hahn musste aber auch zugeben, dass es dem Gericht nicht gelungen ist, ein Motiv für die Tat zu erkennen.
Rechtsanwalt Jerome Bauer wird für seinen Mandanten, der die Tat nach wie vor abstreitet, innerhalb einer Woche Revision beantragen. "Das Urteil ist erschütternd und völlig neben der Spur. Es bleiben Bedenken, weil manches nicht zusammenpasst", sagt der Pflichtverteidiger.
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