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Nachrichten

20.05.2015

Kritik an Arbeitszeitenregelung

Gastronomie | Gastronomie Auch die Degerlocher Wirte klagen über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes, dass vor allem die Gastronomie äußerst hart trifft. Dabei geht es den Wirten nicht um den Mindestlohn von 8,50 Euro, sondern um die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Dies hat im Stadtbezirk auch schon zu Maßnahmen bei bei einzelnen Gastronomen geführt, was die Annahme von Festlichkeiten in ihren Lokalen oder die Außen-Bewirtung von Veranstaltungen betrifft.

Der Tourismus-Verband Baden-Württemberg e.V. fordert Änderungen bei der Umsetzung des umstrittenen Gesetzes. Vor allem die Dokumentationspflichten und die starren Arbeitszeitregelungen wirkten sich laut Verband bereits negativ auf den Tourismus im Land aus. So hätten Gastwirte die Öffnungszeiten ihrer Restaurants reduziert, das Serviceangebot eingeschränkt und zusätzliche Ruhetage eingeführt.

Am Mindestlohn selber von 8,50 Euro will der Tourismus-Verband nicht rütteln. Anstoß nimmt er an der Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht, von der sogar mitarbeitende Ehepartner und Familienmitglieder betroffen sind. Weniger Bürokratie und mehr Augenmaß – das müsse beim Mindestlohngesetz die Leitlinie sein. Von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden müssten daher auch geringfügig Beschäftigte.

Ferner fordert der Tourismus-Verband eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit. Die derzeitige Zehn-Stunden-Grenze reiche in manchen Fällen nicht aus und entspreche auch nicht der Lebenswirklichkeit in der Gastronomie. Gerade im Genießerland Baden-Württemberg dürfe die Qualität in Küche und Service nicht beeinträchtigt werden, warnt der Tourismus-Verband. Wer das Sterben der Dorfgasthäuser beklage, müsse der Bürokratie Einhalt gebieten und lebensfremden Arbeitszeitregelungen eine Absage erteilen.

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