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Kickers contra Kullen
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Kickersihre Kanzlei Wüterich und Breucker haben die Stuttgarter Kickers eine einstweilige Verfügung gegen ihren früheren Präsidenten Hans Kullen erwirkt. Darin wurde Kullen untersagt zu behaupten, dass er die Kickers mit einem Guthaben von 601 000 Euro verlassen habe und drei Monate später nur noch 136 000 Euro zur Verfügung standen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde dem ehemaligen Präsidenten, der heute für den Konkurrenten SSV Reutlingen tätig ist, ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro angedroht.