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Keine Chance in Ortszentren
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Spielhallen Im Rahmen von Aufstellungsbeschlüssen für neue Bebauungspläne möchte die Stadt verhindern, dass sich in den Ortszentren der Stadtbezirke neue Spielhallen ansiedeln. Den Plan einer Spielhallen-Ansiedlung hatten ja auch die neuen Eigentümer des Berolina-Hauses am Albplatz. Dass es nicht dazu kam, hat aber auch mit dem Intervenieren des örtlichen Gewerbe- und Handelsvereins zu tun.
Erlaubt sind zukünftig Spielstätten nur noch in A-, B- und C-Zentren, wo sie auf potente Konkurrenz treffen, nicht dagegen in D- und E-Zentren, wozu Degerloch gehört. Diese Kategorien wurden im Einzelhandelskonzept der Stadt Stuttgart festgelegt.