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Kein Anspruch auf Durchfahrt
Aldi-Ansiedlung |
Zu dem Projekt gab es einen Einspruch eines Anliegers, der ein Zufahrtsrecht zu seinem Bauplatz neben der geplanten Neubebauung auf dem bisherigen Parkplatz in der Felix-Dahn-Straße beansprucht. Hierfür wird der Bebauungsplan für die Weiterführung der Heuglinstraße aus dem Jahr 1934 angeführt.
Laut städtischer Auskunft hat der Eigentümer des Bauplatzes aber kein Anspruch auf eine Zufahrt von der Felix-Dahn-Straße. Falls er die Bebauung seines Baufensters plant, muss sein Grundstück über die Löwenstraße angefahren werden.
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