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Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen gilt nach der neuen Corona-Verordnung des Landes seit Montag, 18. Januar, eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte sowie für Besucherinnen und Besucher. Diese Maßnahme bedarf eines erhöhten Einsatzes an Mitarbeitenden, die vor Ort den Zugang kontrollieren und Testungen übernehmen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hilft den Heimen bei der Rekrutierung von Personal und setzt dabei auf mehrere Komponenten - unterstützen soll unter anderem die Bundeswehr. Stadt und Bundeswehr sind hierzu bereits in engem Austausch. Das hat die Stadt am Montag, 18. Januar, bekannt gegeben.
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: "Die Alten- und Pflegeheime sind besonders sensible und vulnerable Einrichtungen. Wir haben schon vieles getan, um das Coronavirus bestmöglich von den Bewohnerinnen und Bewohnern und vom Personal fernzuhalten: Freiwillige Schnelltests wurden in den Stuttgarter Heimen angeboten. Aber wir sehen, dass die Ansteckungs- und Todeszahlen in den Heimen immer noch hoch sind."
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