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Handy nein - E-Book-Reader ja

Von Leseratten wurde die Schulleitung kürzlich gefragt, ob sich das Handy-Verbot auf dem Schulgelände auch auf E-Book-Reader bezieht. In der Schulordnung heißt es: "Handys und elektronische Geräte müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein." An sich deckt diese Formulierung also auch sämtliche E-Book-Reader ab.
Die Waldschul-Pädagogen haben sich auf einer Gesamtlehrerkonferenz mit dieser Frage beschäftigt und die Lösung lautet: Wenn der E-Book-Reader ausschließlich zum Lesen von E-Books geeignet ist, kann er genutzt werden. Dazu muss er im Rektorat vorgelegt werden und erhält einen speziellen Aufkleber, der die Nutzungserlaubnis dokumentiert.
Viele E-Book-Reader sind jedoch auch Multimedia-Geräte, auf denen Filme angeschaut oder Games gespielt werden können. Diese Geräte werden weiterhin nicht zugelassen.
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