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Geschäfte, die öffnen dürfen
Am Freitag 20.3. hat die Landesregierung weitere drastische Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen. Viele Geschäfte mussten bereits schließen, ab dem Wochenende sind auch Restaurants und Friseure betroffen. Eine Übersicht.
Geöffnet haben dürfen laut Landesregierung:
Einzelhandel für Lebensmittel, Metzgereien, Bäckereien, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Ausgabestellen der Tafeln, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser,
Drogerien, Hörgeräteakustiker, Optiker sowie Praxen für die medizinische Fußpflege, Tankstellen, Fahrrad- sowie Kfz-Werkstätten, Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxiunternehmen, Fahrschulen für Lkw, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietungen, Kioske,
Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Gärtereien sowie der Großhandel, Hofläden und Raiffeisenmärkte, Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Reisebüros, Bestatter,
Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Stördienste aller Art, insbesondere Schlüsseldienste.
Alle diese Geschäfte dürfen laut der Verordnung auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben.
Kommentare
Kommentar von Holger Köster |
Zu dem Beitrag "Geschäfte, die öffnen dürfen" - vom 21.3.20
Das macht doch keinen Sinn, wenn man die Boutiquen und Blumenläden schliesst und der Rest der Läden bleibt geöffnet - und das jetzt Sonntags zusätzlich. Es soll eine Ausbreitung des Virus verhindert werden, da würde es Sinn machen, am Sonntag alle Läden zu schließen. Der Bürger wird verunsichert und die Geschäftsleute zahlen drauf, wenn sie keine Schokoriegel im Angebot haben.
Holger Köster
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