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Erneute Testpflicht
Die Landeshauptstadt führt neuerlich eine Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ein. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die am 12. November, in Kraft tritt. Die Pflicht ersetzt die aktuell gültige Empfehlung. Alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres müssen zweimal pro Woche getestet werden, um das Betreuungsangebot wahrnehmen zu können.
So war es bereits im Frühjahr und im Frühherbst geregelt. Für Kinder unter drei Jahren wird dringend empfohlen, die Tests zweimal wöchentlich durchzuführen. Die Stadt reagiert mit dieser Maßnahme auf die starke Ausbreitung des Coronavirus. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Dezember.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Stuttgart mit 256 auf einem nie dagewesenen Niveau. Hierbei fällt vor allem der hohe Anteil der Ungeimpften auf. Der Leiter des Gesundheitsamts, Stefan Ehehalt, führt aus: "Die Fallzahlen nehmen, wie für diese Jahreszeit erwartet, sehr schnell zu. Besorgniserregend ist, dass hierbei auch die coronabedingten Krankenhauseinweisungen steigen. Prognosen zeigen, dass sich dieser Trend in nächster Zeit so fortsetzen wird. Was jetzt hilft, ist klar: Das Wichtigste sind Impfungen. Aber auch Abstand- und Hygieneregeln einhalten, Maskentragen, Testen, Sozialkontakte nach Möglichkeit reduzieren und in Innenräumen lüften – all das spielt nach wie vor eine wichtige Rolle, vor allem für Ungeimpfte, aber auch für Geimpfte."
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