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Eingeschränkte Festivitäten
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In der Landeshauptstadt Stuttgart sind private Feiern ab Freitag, den 9. Oktober, nur noch eingeschränkt möglich. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 25. Oktober. Das hat die Stadtverwaltung am Mittwoch, den 7. Oktober, verfügt. Grund ist die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus in der Stadt, insbesondere das Überschreiten des Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das Landesgesundheitsamt hat aktuell einen Wert von 35,4 errechnet.
Nach einer Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung sind private Zusammenkünfte nur noch möglich, wenn weniger als 25 Personen zusammenkommen. Dies gilt in Privaträumen. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 50 Personen. Wer sich nicht daran hält, muss laut der Allgemeinverfügung mit "unmittelbarem Zwang" rechnen. Geahndet werden Verstöße mindestens mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Ordnungsamts auch bis zu 25 000 Euro möglich. Ausnahmen für Veranstaltungen sind nur nach Genehmigung des Amts möglich.
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