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Die neuesten Verhaltensregeln
Die Länder und Bund haben sich am Sonntag, den 22.3. auf folgende Punkte geeinigt, die ab Montag für 14 Tage in ganz Deutschland gelten sollen:
* Persönliche Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Man darf sich nur noch zu zweit, statt wie zuvor zu dritt, in der Öffentlichkeit bewegen. Davon ausgenommen sind Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben.
* In der Öffentlichkeit müssen zu jeder Zeit 1,5 Meter Abstand zu nächsten Personen eingehalten werden. Das gilt beim Einkaufen, Spazieren gehen oder zum Beispiel im Zug.
* Die Wohnung soll nur für unbedingt notwendige Tätigkeiten, wie Einkaufen oder für den Weg zur Arbeit, verlassen werden.
* Sämtliche Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem auch Friseure, Kosmetiker und Tattoostudios.
Foto: istock – Romolo Tavani
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