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Bald Pflichtprogramm
Das Unternehmen aus dem Sonnenberg hat sich auf die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Firmen spezialisiert, die zukünftig für alle Pflicht ist, die eine Kasse im Einsatz haben. Egal ob Registrierkasse, PC-Kasse oder Orderbird. Unter TSE versteht man ein Sicherheitsmodul in den Kassen, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient.
Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 30.6.2020 noch einmal ausdrücklich eine Verlängerung der Aussetzungsfrist für die Umstellung der Kassen abgelehnt. Jedoch: nach den aktuellen Informationen aus dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg haben sich nun mehrere Bundesländer auf folgende Vorgehensweise geeinigt: so soll eine fehlende Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bis 31.3.2021 nicht beanstandet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag für eine TSE-Zertifizierte Kasse erfolgte.
Davon unberührt bleibt jedoch das Erfassen aller geschäftlichen Vorgänge eines Unternehmens in einer schriftlichen Verfahrensdokumentation. Alle die in irgendeiner Art und Weise Belege erzeugen und dabei in elektronische Hilfsmittel einsetzen, müssen diese Vorgänge erfassen. "Jetzt sollte man aktiv werden und mit der richtigen Planung eine Verfahrensdokumentation nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erstellen. Die Prüfer des Finanzamtes stehen in den Startlöchern, wie uns eine Präsidialrichterin des Stuttgarter Finanzgerichtes bestätigt hat", sagen Christian Dempf und Markus Wolf.
Kontakt:
Dempf & Wolf Unternehmensberatung GmbH
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