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Aussetzung Kredit-Rückzahlungen
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Darlehensrückzahlungen oder regelmäßige Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur noch eingeschränkt werden leisten können. Der Deutsche Bundestag hat daher gestern beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres ausgesetzt werden können.
Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch die Ausbreitung des Coronavirus hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats am kommenden Freitag und soll am 1. April in Kraft treten. Die BW-Bank, wie auch die deutschen Sparkassen, ermöglicht derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten.
Dafür bietet sie ihren Kunden zeitnah in der BW-Bank-Internetfiliale (www.bw-bank.de/aktuelles) einen einfachen Online-Weg an, um eine Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich stehen bei Fragen dazu aber auch die Kundenberaterinnen und Kundenberater der BW-Bank telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
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