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Zweifel an Rechtssprechung
Zu dem Urteil gegen Jürgen Hollenbach, Bauherr des Rewe-Areals und ehemaliger Präsident das HV Stuttgarter Kickers
Hollenbach ... und Verbrechen lohnt sich doch. Wenn ein derartiger Betrüger, hier Herr J. Hollenbach, nur zu einer so kurzen Bewährungsstrafe verurteilt wird, muss man schon an unserer Rechtssprechung zweifeln. Dieses Urteil verdreht den viel verwendeten Spruch "Verbrechen lohnt sich nicht" ins Gegenteil. Dieses Urteil ist in keiner Weise nachvollziehbar und beleidigt alle Geschädigte.
Bruno Hermle
Kommentare
Kommentar von Hoffelder |
Zu dem Beitrag "Lesermeinung" - vom 22.5.2019
Lieber Herr Hermle,
ich teile den Inhalt ihres Kommentars voll und ganz. In diesem Zusammenhang könnte ich aber seit dem Jahr 2015 noch Dutzende Urteile nennen unter dem Stichwort: Opfer werden zu Tätern. Mehr muss man wohl nicht über die angepasste Rechtssprechung in diesem Land schreiben.
Nico Bauer
Kommentar von Manuela Kessler |
Zu dem Beitrag von Nico Bauer - vom 22.5.2019
Herr Bauer, was meinen Sie denn mit "angepasster Rechtsprechung in diesem Land"? Ich bin gespannt ;-)
Manuela Kessler
Kommentar von Nico Bauer |
Zu dem Beitrag von Manuela Kessler - vom 22.5.2109
Frau Kessler, ich gehe sogar noch weiter und füge "abhängige und befangene Rechtssprechung" hinzu.
Ich traue Ihnen durchaus zu, dass Sie zwischen den Zeilen den Hintergrund meines ursprünglichen Kommentars erkennen können.
Ich jedenfalls sehe die Rechtssprechung in Deutschland eben anders als Sie. Das gestehen Sie mir bitte zu.
Nico Bauer
Kommentar von Oliver Garch |
Das ist in der Tat ein schwer verständliches Urteil. Interessant wäre zu erfahren, saß er in Untersuchungshaft und wenn wie lange.
Oliver Garch
Kommentar von Franz Stetter |
Zu dem Beitrag von Nico Bauer - vom 22.5.2019
Eine äußerst dürftige Antwort des Herrn Bauer auf die Nachfrage von Frau Kessler. Wer solche Vorwürfe erhebt, sollte sie auch begründen können. Wo sind die Argumente Herr Bauer?
Franz Stetter
Kommentar von Manuela Kessler |
Zu dem Beitrag von Nico Bauer - vom 22.5.2019
Herr Bauer: es ist einfach immer nett zu lesen, wenn Leute wie Sie denken, ein gerechteres Urteil fällen zu können als ein ordentliches Gericht, bei dem sich Juristen mit einem Fall intensiv auseinandersetzen, alle Parteien hören, Dokumente lesen, Zeugen und Beteiligte anhören und das unabhängige Gericht dann zu einem Urteil und Strafmaß kommt. Rechtsstaat halt.
Mir geht es gar nicht um den konkreten Fall, schon gar nicht will ich einen Herrn Hollenbach in Schutz nehmen! Aber davon zu sprechen, dass es sich um "abhängige und befangene Rechtssprechung" und "angepasster Rechtsprechung in diesem Land" handelt, ist einfach kompletter Verschwörungs-Schwachsinn.
Beschränken Sie sich doch einfach darauf, dass das Urteil Ihrer Meinung nach (es ist halt auch nur eine Meinung) nicht angemessen ist. Aber die Rechtsprechung in dem Zusammenhang pauschal zu verurteilen, das ist halt quatsch. Da fehlt nur noch ein "armes Deutschland" ... ;-)
Na klar gestehe ich Ihnen zu, dass das Ihre Meinung ist, kein Problem. Würden Sie der Meinung sein, dass die Erde doch eher flach ist, dann können Sie das auch meinen.
Manuela Kessler
Kommentar von Klaus Kreiselmeier |
Zu dem Beitrag "Zweifel an Rechtsprechung" - vom 22.5.2019
Das Urteil, dass bei Herrn Hollenbach gesprochen wurde, wirft für mich die Frage auf, wo die Gerechtigkeit geblieben ist. Der Richter und der Anwalt, der diesen vertrat, kennen wohl die Begriffe Anstand, Moral und Gesetzbuch nicht wirklich. Ein Fehlurteil, das die geschädigten Personen im Regen stehen lässt. Richter und Verteidiger sonnen sich zu Unrecht, hoffentlich bekommen diese einen Sonnenbrand bzw. werden dafür gebrandmarkt. Vielleicht kennen diese sich sogar gut?
Klaus Kreiselmeier
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