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Ausnahmeregelungen
P+R-Anlagen |
Kürzlich hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass eine Ausnahme für Fahrten zu und von Park+Ride-Anlagen gewährt wird. Dies ermöglicht Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Umweltzone Stuttgart haben, mit ihren Diesel-Kfz der Euro-Norm 4 und schlechter mit grüner Plakette auf direktem Weg zu der nächstgelegenen Park+Ride-Anlage zu fahren. Diese Ausnahme vom Verkehrsverbot gilt unter anderem für folgende P+R-Anlagen: Albstraße (Degerloch), Österfeld (Unterer Grund), Ruhbank (Fernsehturm) und Salzäcker (Möhringen).
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